Abfallentsorgung beantragen, abmelden oder ändern
Die Abfallentsorgung (Abfallverwertung und -beseitigung) in Baden-Württemberg ist grundsätzlich eine Pflichtaufgabe der Stadt- und Landkreise. Diese haben als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) für ihr Gebiet in eigener Zuständigkeit Regelungen getroffen.
Im Stadtgebiet von Pfullingen nimmt die Stadt Pfullingen die Tätigkeiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wahr.
Unterschieden werden muss zwischen Abfall aus privaten Haushalten und gewerblichem Abfall, für den es Sonderregelungen gibt. Auch gibt es für viele Abfallarten wie z.B. Altpapier, Glas, Batterien, Elektrogeräte besondere Bestimmungen.
Alle Informationen zu den Abholterminen und den verschiedenen Bezirken finden Sie bei "Aktuelles" im Bereich Abfallkalender & Entsorgungstermine.
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