Mollenkopf, Kurt
Pachtangelegenheiten, Leitung Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss
Team Grundstücksmanagement
Aufgrund technischer Probleme kommt es zu Verzögerungen bei der Papierabfuhr. Es ist davon auszugehen, dass sich die Abfuhr in allen Bezirken um bis zu einen Tag verschiebt. Nicht geleerte Tonnen bitte am Straßenrand stehen lassen.
Seit 2023 bilden die Stadt Pfullingen, die Gemeinde Eningen unter Achalm und die Gemeinde Lichtenstein einen Gemeinsamen Gutachterausschuss mit Sitz bei der Stadt Pfullingen. Dieser hat die Aufgaben, Immobilien und Grundstücke unabhängig und neutral zu bewerten, die Kaufpreissammlung zu führen und über die Auswertungen der Kaufpreissammlung für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Weitere Aufgaben sind die Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte und die Ermittlung der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten (wie zum Beispiel Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren).
Der Gutachterausschuss ist ein selbstständiges, unabhängiges und weisungsungebundenes Gremium. Er setzt sich aus einem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern sowie weiteren Mitgliedern zusammen, die aus den Bereichen Bauwesen, Immobilienwirtschaft, Finanzwirtschaft, Vermessungswesen und anderen Fachbereichen kommen. Aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit und Erfahrung besitzen sie besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Wertermittlung für bebaute und unbebaute Grundstücke. Alle beteiligten Städte und Gemeinden haben mindestens fünf Gutachter benannt. Insgesamt umfasst das Gremium 23 Mitglieder, davon sind zwei Mitarbeiter der Finanzverwaltung, die bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte mitwirken.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung und werden auf Grundlage der ausgewerteten Kaufverträge und der allgemeinen Marktentwicklung für die jeweils zurückliegenden beiden Kalenderjahre gebildet.
Die Bodenrichtwerte werden in der Regel alle zwei Jahre aktualisiert - nachfolgend finden Sie die aktuellen Bodenrichtwerte zum 1.1.2023:
Interaktive Bodenrichtwertkarte - BORIS-Portal (Link)
Aktuelle Bodenrichtwertkarten zum Download:
Bodenrichtwertkarte Pfullingen zum 1.1.2023 (pdf)
Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses erteilt Auskünfte über Bodenrichtwerte. Diese können mündlich (gebührenfrei) oder schriftlich (gebührenpflichtig) angefragt werden, siehe Gebührensatzung.
Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses erteilt – bei nachgewiesenem berechtigtem Interesse – in anonymisierter Form Auskünfte aus der Kaufpreissammlung. Diese können wegen des Erfordernisses der Berechtigung ausschließlich schriftlich beantragt werden und sind gebührenpflichtig, siehe Gebührensatzung.
Gemäß § 13 Gutachterausschussverordnung sind Auskünfte aus der Kaufpreissammlung zu erteilen, wenn:
Der Gemeinsame Gutachterausschuss erstattet nach § 193 des Baugesetzbuches Gutachten auf Antrag von Behörden, Eigentümern, ihnen gleichstehenden Berechtigten, Inhabern anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigten sowie Gerichten und Justizbehörden.
Der Antrag für ein Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Eigentumswohnungen muss schriftlich gestellt werden:
Antrag auf Erstattung eines Gutachtens (pdf)
Sollte der Antragsteller nicht (Mit-)Eigentümer laut Grundbuch sein, so ist ein Nachweis des Antragsberechtigten (zum Beispiel Erbschein, Vollmacht des Eigentümers, Betreuungsvollmacht, Nachlassvollmacht) vorzulegen.
Ein aktueller Grundbuchauszug und sofern vorhanden ein Energieausweis ist beizulegen. Bei Wohnungseigentum sind zusätzlich die Teilungserklärung, die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlungen und Nebenkostenabrechnungen beizulegen.
Nach Eingang Ihres schriftlichen Antrages mit Anlagen wird dieser bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses geprüft. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung über den Eingang per Mail oder Post. Die Geschäftsstelle beantragt die weiteren erforderlichen behördlichen Auskünfte und Unterlagen bei den jeweiligen Ämtern und bereitet die Wertermittlung vor.
Danach erfolgt ein Ortstermin mit mehreren Gutachtern zur Besichtigung des Grundstücks und gesamten Gebäudes (Terminvereinbarung per Mail oder Telefon/Post). Die Beratung und Beschlussfassung des Verkehrswertes erfolgt in der Sitzung des Gutachterausschusses, sodass Sie die beiden Gutachtenausfertigungen mit der Rechnung circa 14 Tage nach Beschluss erhalten. Sofern Sie mehr als zwei Gutachtenausfertigungen benötigen, bitten wir um vorherige Mitteilung.
Bitte beachten Sie, dass die übliche Erstellungszeit aktuell circa 3 Monate nach Eingang des Antrages beträgt.
Die Erstattung eines Gutachtens ist gebührenpflichtig, siehe Gebührensatzung.
Die Gebührenfestsetzung erfolgt auf der Grundlage des ermittelten Verkehrswerts zuzüglich etwaiger Gebühren zur Unterlagenbeschaffung und der aktuell gültigen Umsatzsteuer.
Die aktuellsten Liegenschaftszinssätze zum jeweiligen Stichtag finden sich hier zum Download:
Die aktuellsten Lageklassen zum jeweiligen Stichtag finden sich hier zum Download:
Die aktuellsten Sachwertfaktoren, aufgeschlüsselt nach Häuserkategorien, zum jeweiligen Stichtag finden sich hier zum Download:
EFH / ZFH - Sachwertfaktoren zum 1.1.2023 (pdf)
Pachtangelegenheiten, Leitung Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss
Team Grundstücksmanagement