Wahlen

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat am Freitag, 27. Dezember 2024, den 20. Deutschen Bundestag gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes aufgelöst. In einer Erklärung hat der Bundespräsident den Termin zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages auf Sonntag, 23. Februar 2025, festgelegt.

Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes. Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei einer Bundestagswahl mitentscheiden. 

Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind laut Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde.

Gewählt werden kann entweder im Wahllokal oder durch Briefwahl.

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt ab der Kalenderwoche 3. Sobald die Wahlbenachrichtigung vorliegt, ist es möglich unter folgendem Link online Briefwahl zu beantragen:

www.pfullingen.de/wahlschein

Infos zur Wahl

Bundestagswahl am 23.02.2025

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag zur Aufnahme in das Pfullinger Wählerverzeichnis muss bis zum 2. Februar 2025 bei uns eingehen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden in der Kalenderwoche 3 versandt.

Sobald die Wahlbenachrichtigung vorliegt, ist es möglich unter folgendem Link online Briefwahl zu beantragen:

www.pfullingen.de/wahlschein

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
· Wahlbezirksnummer
· Wählernummer
· Familienname
· Vornamen
· Geburtsdatum
· Wohnanschrift

Eine Beantragung per Mail unter wahlschein(at)pfullingen.de ist ebenfalls mit den o.g. Angaben möglich oder per Scan des QR-Codes auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Für die schriftliche Beantragung der Briefwahlunterlagen ist das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung auszufüllen und an das Wahlamt zu übermitteln.

Wir bitten um Beachtung, dass der Versand der Briefwahlunterlagen ab dem 10. Februar 2025 erfolgt, da erst zu diesem Zeitpunkt die Stimmzettel vorliegen.

Informationen zum Wahlverfahren bei Bundestagswahlen finden Sie beispielweise auf der Internetseite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.

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