Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden

  • Das Angebot an Betreuungsplätzen in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Pfullingen richtet sich zur Zeit nur an Familien mit Hauptwohnsitz in Pfullingen. Auswärtige Kinder können nur aufgenommen werden, wenn alle anspruchsberechtigten Kinder der Stadt Pfullingen einen Platz haben.
  • Die Onlineanmeldung ist für alle Pfullinger Kindertageseinrichtungen möglich. Sollten Sie Ihr Kind für eine Einrichtung bei einem freien oder kirchlichen Träger anmelden, erklären Sie sich durch das Ausfüllen des Anmeldeformulars mit der Weitergabe Ihrer Daten an den Träger einverstanden.
  • Die Anmeldung verpflichtet nicht zur Aufnahme des Kindes. Ein Anspruch auf Aufnahme entsteht erst mit Abschluss des Betreuungsvertrages zwischen dem/den Personensorgeberechtigten und dem Träger der Einrichtung.
  • Bei der Vergabe der Kindergartenplätze steht das Angebot eines bedarfsgerechten Betreuungsplatzes im Vordergrund.
  • Ein Anspruch auf eine bestimmte Kindertageseinrichtung besteht nicht.

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden"

Ergänzende Information zum Online Prozess

ausfüllbar

  • Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung muss stattfinden.
  • Seit dem 1. März 2020: Sie müssen für Kinder ab einem Jahr nachweisen, dass ein Impfschutz gegen Masern besteht.

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
  • Nachweis über den Masernschutz: Impfausweis oder ärztliche Bestätigung
    Diese Unterlagen erhalten sie bei der Aufnahme von der Kindertageseinrichtung.
  • Bei Plusgruppen- (7:00 - 14:30 Uhr) und Ganztagesbetreuung (7:00 - 17:00 Uhr) in den städtischen Kindertageseinrichtungen sind die ausgefüllten Arbeitsbescheinigungen beider Elternteile Voraussetzung. Bitte laden Sie diese mit der Anmeldung hoch oder senden Sie diese an kindertagesbetreuung@pfullingen.de. Die Anmeldung ist erst wirksam, wenn die Arbeitsbescheinigungen vorliegen.

Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf.

Fragen Sie nach den Öffnungszeiten, Mahlzeitenangebot und nach den erzieherischen Schwerpunkten.

Klären Sie vor Ort das genaue Anmeldeverfahren und die Anmeldefristen. Erkundigen Sie sich, ob Sie Ihr Kind für mehrere Einrichtungen anmelden können.

Von der Einrichtung, für die Sie sich entscheiden, oder dessen Träger erhalten Sie ein Formular für die ärztliche Untersuchung ausgehändigt.

Lassen Sie es von der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt ausfüllen.
Die ärztliche Bescheinigung sollte Ihnen bestätigen, dass gegen den Besuch der Einrichtung keine Bedenken bestehen.

Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen, beispielsweise über die

  • tägliche Betreuungszeit,
  • Betreuungskosten und
  • Kündigungsfristen.

Hinweis: Bei Kindern mit Behinderung empfiehlt es sich, vor der Aufnahme mit der Einrichtung und seinem Träger Kontakt aufzunehmen, um eventuell erforderliche zusätzliche Unterstüzung zu klären.

abhängig von der Einrichtung

Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein vom

  • Einkommen der Eltern,
  • von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
  • von der Betreuungszeit.

Eine Übersicht über alle Gebührensätze finden Sie in der Satzung über die Erhebung von Kindergartengebühren (siehe unten).

Hinweis: Der Gemeindetag und der Städtetag Baden-Württemberg sowie die Kirchen geben gemeinsame Empfehlungen zur Gestaltung der Elternbeiträge ab. Die Beitragsstaffelung berücksichtigt die Kinderzahl in einer Familie.

  • Das Kindergartenjahr beginnt immer am 01. September. Die Anmeldung für das Kindergartenjahr, in dem das Kind in eine Einrichtung aufgenommen werden soll, muss bis spätestens 28. Februar bei der Stadtverwaltung eingegangen sein.
    Beispiel: Im Zeitraum vom 01. September 2025 bis 31. August 2026 wird das Kind 3 Jahre alt und soll in eine Einrichtung aufgenommen werden. Die Anmeldung muss bis spätestens 28. Februar 2025 eingegangen sein.
  • Anmeldungen im laufenden Kindergartenjahre müssen spätestens 6 Monate vor der gewünschten Aufnahme bei der Stadtverwaltung eingegangen sein und können nur berücksichtigt werden, wenn freie Plätze vorhanden sind.

Kein

Wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an das Kreisjugendamt Reutlingen wenden.

Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass Ihnen die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren ermäßigt oder dass sie ganz übernommen werden.

Keine

Ein Wechsel der Einrichtung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Anmeldefristen und Platzvergabekriterien gelten wie bei einer Neuanmeldung.

  • der Träger der Einrichtung oder
  • die Gemeindeverwaltung oder
  • direkt die Kindergartenleitung