Aufgrund technischer Probleme kommt es zu Verzögerungen bei der Papierabfuhr. Es ist davon auszugehen, dass sich die Abfuhr in allen Bezirken um bis zu einen Tag verschiebt. Nicht geleerte Tonnen bitte am Straßenrand stehen lassen.
Passy-Platz 1
72793 Pfullingen / in der Stadtbücherei befindlich
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Öffnungszeiten/Sprechzeiten
Das Archiv der Stadt beherbergt neben der bis etwa 1600 zurückreichenden städtischen Überlieferung auch nichtamtliches Archivgut wie Nachlässe, darunter Nachlass und Bildersammlung des Pfullinger Mäzens Louis Laiblin (1861 – 1927) aus der bedeutenden Pfullinger Papierfabrikantendynastie und die Überlieferung des Pfullinger Kriegervereins aus den Jahren 1838 – 1945.
Zu den herausragenden städtischen Archivalien gehören etwa zwei in den Jahren 1668 und 1777 angelegte „Flecken-Kopial- und Gerechtigkeitsbücher“, die inhaltlich bis Anfang des 15. Jhdts. zurückreichen.
Als Besonderheit für ein kommunales Archiv verfügt das Pfullinger Stadtarchiv über ein „Landbuch des Herzogtums Württemberg“ aus dem Jahr 1623, verfasst von dem Geographen, Kartographen und Geodäten Johannes Oettinger. Es enthält u.a. statistisch-topografische Beschreibungen der Amtsorte des Herzogtums und lässt sich in Pfullingen möglicherweise auf die Anwesenheit der württembergischen Herzöge im hiesigen Schloss zurückführen.
Wie in den meisten württembergischen Archiven ist auch in Pfullingen ein umfangreicher Bestand Inventuren und Teilungen überliefert, die hier 1690 beginnen (bis 1899).
Neben der Lokalpresse, die in Teilen bis 1861 zurückreicht (Schwarzwälder Kreiszeitung), umfasst das Stadtarchiv das gesamte Spektrum archivischen Sammlungsgutes (Fotos, Karten, Pläne, historische Zahlungsmittel, Siegelsammlung Künstner, Amtsdrucksachen, Druckschriften…) sowie die einschlägige lokalhistorische Literatur.
Die zerstörerischen Folgen eines Explosions- und Brandunglücks am 23. Mai 1945 im Pfullinger Rathaus I zeigen sich trotz umfangreicher und fortgesetzter Restaurierungsmaßnahmen bis heute an vielen Archivalien des Stadtarchivs. Vereinzelt sind daher Nutzungseinschränkungen möglich.
Das Stadtarchiv steht jedem Interessierten nach Maßgabe der Archivordnung und vorheriger Anmeldung für eine Nutzung zur Verfügung.