Ständiger Umlegungsausschuss für Baulandumlegungen

Gemäß §46 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit §12 der Hauptsatzung hat die Stadt Pfullingen einen ständigen Umlegungsausschuss zu bilden. Der Umlegungsausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und fünf weiteren Mitgliedern des Gemeinderats. Zu den Sitzungen des Umlegungsausschusses werden ein Vermessungssachverständiger und ein Bausachverständiger als Mitglieder mit beratender Stimme zugezogen. Für die weiteren Mitglieder des Umlegungsausschusses werden Stellvertreter bestellt, die diese Mitglieder im Verhinderungsfall vertreten. Die Benennung des Stellvertreters erfolgt im Einzelfall durch die Fraktionen.

Der Umlegungsausschuss hat die der Umlegungsstelle zustehenden Befugnisse.