Verwaltungsausschuss

Nach §10 der Hauptsatzung ist der Verwaltungsausschuss für die allgemeinen Verwaltungs- und Finanzangelegenheiten zuständig. Er entscheidet unter anderem über die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan, soweit der Betrag im Einzelfall mehr als 30.000 €, aber nicht mehr als 150.000 € beträgt.