Groll, Philip
Referent
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Aufgrund technischer Probleme kommt es zu Verzögerungen bei der Papierabfuhr. Es ist davon auszugehen, dass sich die Abfuhr in allen Bezirken um bis zu einen Tag verschiebt. Nicht geleerte Tonnen bitte am Straßenrand stehen lassen.
Die Stadt Pfullingen ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.pfullingen.de.
Dieser Internetauftritt ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
Teilweise PDF-Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden
Online-Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können
Unverhältnismäßige Belastung
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
Diese Erklärung wurde am 10.12.2024 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitvtest.de erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 10.12.2024 überprüft.
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Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
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