Wahlschein beantragen

Alternativbezeichnung: Briefwahl beantragen

Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?

Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.

Hinweis: Die Wahllokale der Stadt Pfullingen sind alle rollstuhlgerecht.

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Wahlschein beantragen"

Ergänzende Information zum Online Prozess

ausfüllbar

Sie

  • sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und
  • im Wählerverzeichnis eingetragen.

Hinweis: Die Gemeinde schickt Ihnen die Wahlbenachrichtigung spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu. Ging sie Ihnen nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde.

wenn möglich: die Wahlbenachrichtigung

Sie können den Wahlschein beantragen:

  • persönlich, mit Vorlage Ihrer Wahlbenachrichtigung
  • durch eine andere Person, die eine schriftliche Vollmacht sowie Ihre Wahlbenachrichtigung vorliegen hat 
  • schriftlich
    Hinweis: Verwenden Sie für Ihren Antrag wenn möglich Ihre Wahlbenachrichtigung. Füllen Sie die maßgeblichen Antragsfelder aus und senden Sie die Wahlbenachrichtigung an Ihre Gemeinde zurück. Sie können den Wahlschein auch per E-Mail oder mündlich, nicht aber telefonisch beantragen. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:
    • Familienname
    • Vornamen
    • Geburtsdatum
    • Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
    • wenn aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, sollten Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, mitteilen.
  • über den Online-Prozess
  • über den QR-Code, auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung
  • formlos per E-Mail (wahlschein@pfullingen.de)

Sie erhalten den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl, ab dem 10. Februar 2025 ausgehändigt oder per Post zugeschickt, da die Stimmzettel erst dann vorliegen.

Sie können Ihren Wahlschein über das Internet nur bis spätestens Dienstag, den 18. Februar 2025, 12:00 Uhr, beantragen.

Bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl, das heißt bis spätestens Freitag, den 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, können Wahlscheine noch direkt beim Bürgerbüro, beantragt werden.

Achtung: Später eingehende Anträge kann die zuständige Stelle nicht mehr bearbeiten.

Hinweis:

Sollten Sie bis Samstag, den 22. Februar 2025 keinen Wahlschein erhalten oder Ihren beantragten Wahlschein verloren haben, haben Sie die Möglichkeit an diesem Samstag von 10:00 bis 12:00 Uhr, direkt im Bürgerbüro persönlich vorbeizukommen um einen erneuten Wahlschein zu erhalten.


In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch am Wahltag, Sonntag, den 23. Februar 2025 bis 15:00 Uhr, beantragen.

je nach Art der Wahl, für die Sie einen Wahlschein beantragen:

Europawahlordnung

  • § 26 Absatz 1 Europawahlordnung (EuWO)

Bundeswahlordnung

  • § 27 Absatz 1 Bundeswahlordnung (BWO)

Landeswahlordnung

  • § 19 Absatz 1 Landeswahlordnung (LWO)

Kommunalwahlordnung

  • § 10 Absatz 1 Kommunalwahlordnung (KomWO)

Bitte beachten Sie, das der Versand der Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 erfolgen kann, da die Stimmzettel erst dann vorliegen.

Die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind.

In der Regel Ihre Hauptwohnsitzgemeinde.