Bundestagswahl 2025: Versand von Wahlbenachrichtigungen und Beantragung der Briefwahl
Städtische Mitteilungen, Pressemitteilungen
Aufgrund technischer Probleme kommt es zu Verzögerungen bei der Papierabfuhr. Es ist davon auszugehen, dass sich die Abfuhr in allen Bezirken um bis zu einen Tag verschiebt. Nicht geleerte Tonnen bitte am Straßenrand stehen lassen.
Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden in der Kalenderwoche 3 versandt.
Sobald die Wahlbenachrichtigung vorliegt, ist es möglich unter folgendem Link online Briefwahl zu beantragen:
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
· Wahlbezirksnummer
· Wählernummer
· Familienname
· Vornamen
· Geburtsdatum
· Wohnanschrift
Eine Beantragung per Mail unter wahlschein@pfullingen.de ist ebenfalls mit den o.g. Angaben möglich oder per Scan des QR-Codes auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Für die schriftliche Beantragung der Briefwahlunterlagen ist das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung auszufüllen und an das Wahlamt zu übermitteln.
Wir bitten um Beachtung, dass der Versand der Briefwahlunterlagen ab dem 10. Februar 2025 erfolgt, da erst zu diesem Zeitpunkt die Stimmzettel vorliegen.
Weitere Informationen gibt es unter:
HINWEIS:
In einer früheren Version dieses Textes stand zu lesen, dass die Briefwahlunterlagen von der Bundesdruckerei bezögen würden. Das war nicht korrekt. Richtig ist, dass die Bundesdruckerei weder Stimmzettel noch andere Unterlagen für die anstehenden Wahlen druckt.