Sie können Ihren Wahlschein über das Internet nur bis spätestens Dienstag, den 18. Februar 2025, 12:00 Uhr, beantragen.
Bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl, das heißt bis spätestens Freitag, den 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, können Wahlscheine noch direkt beim Bürgerbüro, beantragt werden.
Achtung: Später eingehende Anträge kann die zuständige Stelle nicht mehr bearbeiten.
Hinweis:
Sollten Sie bis Samstag, den 22. Februar 2025 keinen Wahlschein erhalten oder Ihren beantragten Wahlschein verloren haben, haben Sie die Möglichkeit an diesem Samstag von 10:00 bis 12:00 Uhr, direkt im Bürgerbüro persönlich vorbeizukommen um einen erneuten Wahlschein zu erhalten.
In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch am Wahltag, Sonntag, den 23. Februar 2025 bis 15:00 Uhr, beantragen.